Haushalt und Finanzen
Jahresabschlüsse
Gemäß §§ 88 und 88c der SächsGemO ist zum Schluss eines Haushaltsjahres ein Jahresabschluss zu erstellen und vom Stadtrat feststellen zu lassen. Der Jahresabschluss ist das Gegenstück zum Haushaltsplan.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Die Bestandteile eines Jahresabschlusses sind:
- Vermögensrechnung (Bilanz)
- Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
- Finanzrechnung (Cash-Flow)
Ab dem Haushaltsjahr 2021 ist verpflichtend, ein Rechenschaftsbericht sowie ein Anhang beizufügen. Nach der Feststellung durch den Stadtrat wurde der Beschluss zum Jahresabschluss im Amtsblatt der Gemeinde Trebsen bekannt gegeben und auf der Homepage der Stadt Trebsen zur Verfügung gestellt.
- JAB-Bericht 2013
- JAB-Bericht 2014
- JAB-Bericht 2015
- JAB-Bericht 2016
- JAB-Bericht 2017
- JAB-Bericht 2018
- JAB-Bericht 2019
- JAB-Bericht 2020
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Stadt. Er wird von der Kämmerei aufgestellt und vom Stadtrat verabschiedet.
Der Haushaltsplan enthält genaue Festlegungen, wie viel Geld für welche Aufgaben und Maßnahmen maximal ausgegeben werden darf. Der größte Teil des Geldes ist allerdings bereits für die sogenannten Pflichtaufgaben gebunden. Diese Ausgaben müssen von der Kommune geleistet werden. Dazu zählen u.a. der Brandschutz, das Melde- und Personenstandswesen, die Kinderbetreuung und das Schulwesen. Erst nachdem diese Aufgaben sicher finanziert sind, kann Geld für die sogenannten freiwilligen Aufgaben bestimmt werden, wie beispielsweise Sport- und Vereinsförderung, Betreibung einer Bibliothek, Jugendclub, Bau von Spielplätzen oder Sportanlagen.
Wie sich diese Ausgaben verteilen und welche vielleicht auch nicht berücksichtigt werden können, ist die Entscheidung des Stadtrates.
Ab dem Haushaltsjahr 2023 kann der Haushaltsplan der Stadt Trebsen auch interaktiv erkundet werden.
- Haushaltsplan 2021
- Haushaltsplan 2022
- Haushaltsplan 2023 - interaktiv
- Haushaltsplan 2024 - interaktiv
- Haushaltsplan 2025 - interaktiv
Beteiligungsberichte
- Beteiligungsbericht 2018
- Beteiligungsbericht 2019
- Beteiligungsbericht 2020
- Beteiligungsbericht 2021
- Beteiligungsbericht 2022
- Beteiligungsbericht 2023
Hebesätze
Grundsteuer A → 300 v. H.
Grundsteuer B → 350 v. H.
Gewerbesteuer → 410 v. H.