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Straßenreinigung
Mit der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Trebsen vom 23.03.2021 überträgt die Stadt Trebsen die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht.
Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage sowie bebauter Grundstücke außerhalb der Ortslage alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
Jeder Grundstückseigentümer ist gehalten, sein Grundstück in einem für das Ortsbild vorteilhaften Zustand zu versetzen.
