Hundesteuer
Informationen / Hinweise:

- Die An-/Abmeldung des Hundes muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
- Das Formular dazu ist im Formularservice hinterlegt.
- Sie können die Unterlagen postalisch, per E-Mail an kupfer@trebsen.de bzw. steuer@trebsen.de oder persönlich bei Frau Kupfer einreichen.
- Die Hundemarke erhalten Sie mit dem Steuerbescheid per Post.
- Bitte beachten Sie: die Hundemarke muss mitgeführt werden, sobald sich der Hund außerhalb des eigenen Grundstückes aufhält!
- Steuersätze: 1. Hund = 52,00 EUR/Jahr; jeder weitere Hund = 104,00 EUR/Jahr; für die Hundegruppen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pittbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander = 255,65 EUR/Jahr
- Hundekotbeutel sind für 3ct/Stück in der Stadtverwaltung erhältlich.
Die Hundemarke Ihres vierbeinigen Lieblings gilt von 2021 bis 2024 und verliert zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Sie erhalten per Post zusammen mit dem Bescheid zur Hundesteuer eine neue Steuermarke für die Jahre 2025 bis 2028. Dieser Bescheid wird Anfang 2025 versandt. Bitte führen Sie bis zum Erhalt der neuen Marke noch die alte Marke bei sich, wenn Sie sich mit Ihrem Hund außerhalb Ihres Wohngrundstücks aufhalten. Falls Sie ab 2025 die Hundesteuer per Lastschrift begleichen möchten, ist der Vordruck auf unserer Internetseite unter „Bürgerservice“ – „Formulare“ hinterlegt. Sollte Ihr Hund einmal seine Steuermarke verloren haben, erhalten Sie im Rathaus (1.OG) bei Frau Kupfer Ersatz.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.