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Sondernutzung
Eine Sondernutzung bedeutet, die Nutzung von Straßen, öffentlicher Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus.
Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel das Aufstellen von Container, Baumaschinen und -geräten, die Lagerung von Baustoffen, Plakatierung, Außengastronomie.
Die Benutzung muss bei der Stadtverwaltung beantragt werden und darf nur mit einer Genehmigung/Erlaubnis ausgeführt werden.
Die Satzung der Stadt Trebsen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung) bildet die Grundlage.
