Sie sind hier: Region WirtschaftGewerbeGewerbeangelegenheiten
Gewerbeangelegenheiten
dazu gehören:
- Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Gewerbeabmeldung im Stehenden Gewerbe (§ 14 GewO)
- Erteilung einer Reisegewerbekarte (§ 55 GewO)
- Überprüfung der Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei erlaubnispflichtigen Gewerben (GewO)
- Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass (§ 2 Abs. 2 SächsGastG)
- Festsetzung von Spezial- und Jahrmärkten (§ 69 GewO)
Formulare hierzu finden Sie unter: Rathaus&Bürgerservice/Bürgerservice/Formulare