Schiedsstelle
Friedensrichterin der Städte Trebsen und Grimma ist
Frau Manuela Porde.
Kontakt
Telefon: 015111168917
E-Mail: schiedsstelle@trebsen.de
Hier möchten wir Ihnen einige allgemeine Informationen geben:
Wer sind Friedensrichter?
Friedensrichter ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen im Freistaat Sachsen. Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich in der Freizeit. Für die Dauer von 5 Jahren werden Friedensrichter durch den Stadtrat gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Die Leitung des Amtsgerichts übt ebenfalls die Aufsicht aus.
Welche Aufgaben haben Friedensrichter?
Die Aufgabe besteht darin, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Die Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet. Bei diesen Delikten muss nach § 380 Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann. Für bestimmte Zivilstreitigkeiten - beispielsweise nachbarschaftliche Streitigkeiten - können die Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Sie sind ebenfalls zuständig, wenn es um die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzensgeld etc. geht.
Was kostet ein Verfahren und wie ist der Ablauf?
Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist kostengünstig, unbürokratisch und zeitsparend. Die Verfahren sind nichtöffentlich und die Friedensrichter sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann bei den Friedensrichtern entweder schriftlich und mündlich gestellt werden. Dieser Antrag muss neben den Angaben zu den Parteien auch den Grund der Beschuldigung/Forderung enthalten. Es ist in der Regel ein Kostenvorschuss (ca. 50 Euro) bei der Antragstellung zu entrichten.